Auf Einladung des franz K in der Reihe „Wir könn(t)en auch anders“ Andrej Holm am Freitag, den 24.3.2023 zu einem Vortrag und zur Diskussion um 20:00 Uhr in den Saal des franz K. Der Titel lautet
Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf. Wohnen wird zu den international anerkannten Menschenrechten gezählt. Und dennoch begleitet die Wohnungsfrage die kapitalistische Stadtentwicklung seit über 150 Jahren. Bezahlbarer Wohnraum ist eine Mangelware, und das nicht nur in Großstädten wie Berlin, München usw., sondern auch in Reutlingen. Die Diskussionen um verstärkte Regulationen wie beim Berliner Mietendeckel oder Forderungen nach der Enteignung großer Immobilienkonzerne haben der Wohnungspolitik eine neue Brisanz verliehen. Aber auch die Corona-Pandemie und die klimapolitischen Herausforderungen haben die Bedeutung des Wohnens und der Wohnung noch einmal hervorgehoben. Dass Wohnen alles andere als eine private Angelegenheit ist, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, soll ein Themenschwerpunkt des Vortrags sein. Analysiert werden außerdem aktuelle Trends des Immobilien- und Wohnungsmarktes sowie Fragen räumlicher Ungleichheit, Entfremdung, Ausgrenzung und Diskriminierung, die den Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum fur viele Menschen systematisch einschränken. Und schließlich geht es um Alternativen: Wo kann angesetzt werden, um eine sozial gerechte Wohnungspolitik zu erkämpfen?
Dr. Andrej Holm ist Sozialwissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind Gentrifizierung und Wohnungspolitik. Er engagiert sich darüber hinaus in Berlin für das Recht auf Wohnen und ist in zahlreichen stadtpolitischen Initiativen aktiv.
Am Samstag, dem 25.03.2023 findet zwischen 10 und 15 Uhr ebenfalls im Saal des franz.K mit ein Workshop mit Andrej Holm statt
Bücher zum Thema gemeinschaftlichen Wohnens gibt es eine ganze Reihe, aber dieses sticht heraus. Herausgeber sind zwei ausgewiesenen Fachleuten zum Thema, die sehr unterschiedliche, sich aber ergänzende Texte zusammengestellt haben, die in bei einem Fellowships an der TU Wien zum Thema „Neues soziales Wohnen“ entstanden sind.
„Gemeinschaftliches Wohnen und selbstorganisiertes Bauen bieten neue Antworten auf die aktuellen Herausforderungen im Wohnungswesen. Seit vielen Jahren haben Baugruppen und Hausprojekte in zahlreichen Ländern Erfahrungen der gemeinschaftlichen Planung gesammelt, neue Wohnformate entwickelt und verschiedene Formen des gemeinschaftlichen Wohnens erprobt, die über das Wohnen wie gewohnt hinausreichen. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt Wohnprojekten, die mit selbstorganisierten Planungsprozessen, einer nicht gewinnorientierten Bewirtschaftungsorientierung und kollektiver Verantwortung gemeinschaftliche Wohnformen entwickeln und nutzen. Diese Projekte reagieren damit auf eine doppelte Krise des Wohnens: Zum einen bieten sie Antworten für neue gesellschaftliche Anforderungen, die in den klassischen Familienwohnungen der Moderne nur unzureichend bedient werden können, zum anderen durchbrechen sie die immobilienwirtschaftliche Verwertungslogik, die ökonomischen Gewinn über das Wohnen als Grundbedürfnis und unabdingbares Recht stellen.“
Andrej Holm, Christoph Laimer:
Gemeinschaftliches Wohnen und selbstorganisertes Bauen
257 Seiten, 2021, TU Wien Academic Press (Verlag) 978-3-85448-043-3 (ISBN), 19:99 €
Die Architektur und das Bauen stehen im Schnittpunkt aktueller Krisen: Wohnungsmangel und Betongold, räumliche Distanz und die Aufteilung des öffentlichen Raums, massiver Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Wie hängen all diese Krisen zusammen? Befinden wir uns in einem Zeitalter, in dem der Ausnahmezustand der Normalzustand geworden ist und das auch bleibt? Wie gehen wir mit Krisen um und wie können wir handeln, anstatt komplett die Kontrolle zu verlieren? Welchen Blick darauf haben Klimaforscherinnen, Philosophinnen und Wohnbauexpert*innen, welche Forderungen hat die junge Generation, und welche Lösungen kann die stets optimistische Disziplin der Architektur bieten? Diese Fragen diskutiert ein interdisziplinäres Podium auf breiter gesellschaftlicher Ebene.Gäste:Alexander Hagner, Architekt, gaupenraub +/-, WienElke Krasny, Co-Kuratorin der Az W-Ausstellung „Critical Care. Architektur für einen Planeten in der Krise“, WienKatharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens und Mitgründerin von Fridays for future Österreich, WienKarin Zauner-Lohnmeyer, Sprecherin der Europäischen Bürgerinitiative „Housing for All“, WienModeration:Maik Novotny, Architekturjournalist
Die Häuser der Zukunft sind aus Holz, gehören Genossen*innen und stehen auf Erbpachtgrundstücken. Einen intelligenten Kühlschrank – haben sie nicht. Ein Gespräch mit dem Architekten Andreas Hofer über attraktive Quartiere, gierige Spekulanten und vermeintliche Platzprobleme.
Dass der Immobilienmarkt in Deutschland vor 30 Jahren „den Spekulanten zum Fraß vorgeworfen wurde“, ist für Andreas Hofer, Architekt und Intendant der Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart, ein Hauptgrund für die heutige Wohnungsmisere. Warum gemeinschaftliche, genossenschaftliche Wohnprojekte eine sinnvolle Alternative sind, erläutert er im folgenden Video:
Warum sollte man in ein genossenschaftliches Wohnprojekt einziehen? Die Antwort liefert dieses neues Video mit Bewohner*innen aus der OEKOGENO WIN eG in Nürtingen!
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt
Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit
Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung
Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage
Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
Warum wir jetzt sechs neue Grundrechte für Europa brauchen
Die entscheidende Passage in Ferdinand von Schirachs neuem Buch „Jeder Mensch“ ist nur wenige Sätze lang: Es sind sechs neue Grundrechte. Sie haben die Kraft , unsere Gesellschaft nachhaltig zum Besseren zu wenden, wenn wir es wollen.
Bijan Moini ist Mitglied des Vorstands der Stiftung Jeder Mensch e. V., die gerade die Initiative JEDER MENSCH für neue Grundrechte in Europa startet. Er hat mit zwei anderen Rechtsanwälten einen kurzen Kommentar zu den hier vorgestellten Grundrechten verfasst.
In meinem Hauptberuf bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte führe ich gerade mehrere Verfahren gegen die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Polizei. Die sogenannte PNR-Richtlinie erlaubt es dem Bundeskriminalamt, in den Daten aller Passagiere internationaler Flüge nach „Mustern“ zu suchen. Dadurch sollen „bislang unbekannte Verdächtige“ entdeckt werden, also Menschen, die noch nie auffällig wurden, geschweige denn sich etwas haben zuschulden kommen lassen.
Eine Evaluation der Europäischen Kommission hat ergeben, dass mindestens eine Polizeibehörde eines EU-Mitgliedstaats Personen bereits dann als verdächtig behandelt, wenn ihr „Gepäck nicht zur Dauer des Aufenthalts und ihrem Reiseziel passt“. Wer auf diese Weise markiert wird, kann überwacht, festgehalten, befragt, durchsucht werden.
Dass auf die wachsenden Datensätze Machine-Learning-Algorithmen angewendet werden, ist nur eine Frage der Zeit. Vielleicht passiert es auch schon. Bereits seit längerem wird auf EU-Ebene diskutiert, dieses Überwachungssystem auf Züge, Busse und Fähren zu erweitern. Was spricht dann noch gegen die Überwachung privater PKWs oder gar von Bewegungsdaten über Mobilfunkgeräte?
In unseren Gerichtsverfahren versuchen wir, Maßstäbe für solche Überwachungsinstrumente zu entwickeln, damit sie irgendwie akzeptabel sind. Wir tragen vor, dass sie transparent sein müssen und ihre Entscheidungen überprüfbar, dass sie eine sehr hohe Gewähr für die Richtigkeit ihres Outputs bieten müssen und überhaupt nur eingesetzt werden dürfen zur Bekämpfung von ganz herausragenden Straftaten, für die Fliegen außerdem typisch ist.
In der Grundrechte-Charta fehlt etwas
Diese Maßstäbe müssen wir uns leider selbst ausdenken. Denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta), an der sich EU-Recht messen lassen muss, schweigt zum Umgang mit Algorithmen.
Sie schweigt auch zur Zerstörung unserer Umwelt. Sie sagt nichts zur Manipulation von Menschen auf Grundlage von Persönlichkeitsprofilen. Nichts zu lügenden Politiker:innen. Sie schweigt zur Ausbeutung von Menschen, deren Arbeit in von uns genutzte Produkte und Dienstleistungen fließt. Und wenn ein Mitgliedstaat Garantien aus der Charta systematisch verletzt, bietet sie keine Möglichkeit, dagegen vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.
Zugegeben: Die Welt entwickelt sich wahnsinnig schnell. Als die Mütter und Väter der Charta vor etwas mehr als zwanzig Jahren über die Grundrechte berieten, war nicht alles absehbar, was uns heute beschäftigt. Nun türmen sich die Herausforderungen vor uns und es fehlt überall an Orientierung. Ich meine nicht den inneren Kompass, den hat jede:r zur Hand; sondern Ziele, nach denen wir alle streben, denen wir uns alle verschreiben wollen. In seinem Buch „Jeder Mensch“ formuliert Ferdinand von Schirach sechs neue Grundrechte, die genau das bieten würden. Er nennt sie Utopien.
Das trifft es sehr gut. Denn natürlich schaffen Rechte keine Wirklichkeit. Sie erfüllen sich nicht von selbst. Sie formulieren nur, wie etwas sein soll. Aber weil sie eben Rechte und nicht nur Worte in einem Gastbeitrag sind, steckt in ihnen große Kraft. Rechte ermächtigen die Zivilgesellschaft dazu, ihnen an der Politik vorbei Geltung zu verschaffen. Und zwar, indem wir sie einklagen. Jenseits von Lobbyeinflüssen, falschen Kompromissen und technischem Unvermögen.
Ein Bild der Zukunft, das wir gern betrachten
Aber um all das geht es an dieser Stelle noch nicht. Jetzt geht es darum, zu sechs der größten Herausforderungen unserer Zeit überhaupt etwas zu regeln. Und zwar etwas, das in die Zukunft weist. Etwas, das jede:r versteht. Das ein Bild von unserer Zukunft zeichnet, das wir gern betrachten. Nach dem wir streben wollen.
Manche mögen sagen, wir sollten uns besser auf die Umsetzung des bestehenden (Verfassungs-)Rechts konzentrieren. Es liege genug im Argen, ob beim schändlichen Verhalten der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Geflüchteten oder beim Umgang mit Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Neue Rechte seien nur Kosmetik, Gewissensberuhigung. Doch erstens schließt das eine das andere nicht aus. Wir können (und müssen) geltendes Recht durchsetzen und gleichzeitig neues Recht für neue Herausforderungen setzen. Und zweitens würde dieser Vorwurf Grundrechten nicht gerecht. Dass sie nicht nur Kosmetik sind, zeigen die unzähligen Menschen überall auf der Welt, die sich vor Gericht auf sie berufen und dadurch ihre Länder, manchmal sogar die Welt verändern.
In den Verfahren gegen die Fluggastdatenverarbeitung könnten wir Artikel 2 und 3 sehr gut gebrauchen. Die Klimabewegung hätte mit Artikel 1 ein mächtiges Instrument für Klagen gegen Kohlekraftwerke und CO2-Verbrauch. Mit Artikel 4 könnten wir Lügen in der Politik bekämpfen, mit Artikel 5 Menschen helfen, die ihre Klagen gegen deutsche Unternehmen nicht selbst vor unsere Gerichte bringen können. Und mit Artikel 6 könnten wir Verletzungen der richterlichen Unabhängigkeit durch europäische Regierungen anklagen. Rechte wirken, wenn es effektive Verfahren zu ihrer Durchsetzung gibt. Und trotz aller Mängel waren unsere Verfahren noch nie so effektiv wie heute.
Wer sich den oben genannten Grundrechten anschließen möchte, kann sich per Unterschrift zu ihnen bekennen. Wir starten mit dieser Bewegung in Deutschland, wollen aber schrittweise Menschen aus allen EU-Mitgliedstaaten für sie gewinnen.
Mit ihrer Unterstützung im Gepäck möchten wir die Politik dazu bewegen, in einem Verfassungskonvent über diese und vielleicht noch weitere Grundrechte zu beraten und sie in Kraft zu setzen. Abzuwarten, bis die Politik selbst zu einer Überarbeitung der Charta aufruft, ist keine Option. Wir brauchen Orientierung. Und zwar jetzt. Wir brauchen sechs neue Grundrechte für Europa.